Samen- und Eizellenspende

Samen- und Eizellenspende

Erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Regelungen und Gründe für eine Samen- oder Eizellenspende.

Samen- und Eizellenspende

Eine Samen- oder Eizellenspende kann eine wertvolle Option sein, wenn aufgrund von Unfruchtbarkeit oder genetischen Erkrankungen keine eigenen Samen- oder Eizellen verwendet werden können. Diese Methode kann Paaren helfen, den Traum von einer eigenen Familie zu verwirklichen.

Gründe für eine Eizellenspende

Eine Eizellenspende kann für Frauen in Frage kommen, deren eigene Eizellen aufgrund von Alter, genetischen Erkrankungen oder vorzeitigem Versagen der Eierstöcke keine ausreichende Qualität mehr aufweisen. Besonders Frauen, die durch Krebsbehandlungen oder Autoimmunerkrankungen ihre Fruchtbarkeit verloren haben, können von dieser Möglichkeit profitieren. Auch wenn die Eierstöcke durch Operationen oder Krankheiten beschädigt wurden, kann eine Eizellenspende die einzige Chance auf eine Schwangerschaft sein. Zudem wird die Eizellenspende häufig bei Frauen eingesetzt, die bereits mehrere erfolglose Versuche mit eigenen Eizellen hinter sich haben.

Gründe für eine Samenspende

Eine Samenspende kann notwendig sein, wenn beim Mann keine oder nur wenige funktionierende Spermien produziert werden. Ursachen dafür können genetische Defekte, Hormonstörungen oder Hodenprobleme wie Hodenhochstand oder eine frühere Krebserkrankung sein. Darüber hinaus ist eine Samenspende eine Option für gleichgeschlechtliche Paare, sich den Kinderwunsch zu erfüllen.

Gesetzliche Regelungen in Österreich

  • Eizellspenden: Seit 2015 gesetzlich zugelassen. Die Empfängerin darf nicht älter als 45 Jahre, die Spenderin nicht älter als 30 Jahre sein. Es dürfen keine Aufwandsentschädigungen gezahlt werden und es müssen medizinische Gründe vorliegen. Ein Notariatsakt regelt die Elternschaft und jedes durch eine Spende entstandene Kind darf ab dem 14. Lebensjahr die Identität der Spenderin erfahren.
  • Samenspenden: Heterosexuelle und lesbische Paare dürfen Insemination oder künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen. Auch hier muss bei Verwendung von Samenzellen einer dritten Person ein Notariatsakt erstellt werden und jedes durch eine Spende entstandene Kind darf ab dem 14. Lebensjahr die Identität des Spenders erfahren.

Zusammenarbeit mit Partnern

Wir arbeiten eng mit renommierten Partnern zusammen, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Für Samenspenden arbeiten wir mit der European Sperm Bank zusammen.

Wichtige Hinweise zur Samenspende:

Die Samenspende in Österreich ist nicht anonym. Das Kind hat nach dem 14. Lebensjahr das rechtliche Anrecht darauf zu erfahren, wer der genetische Vater ist. Es bleibt jedoch Ihre persönliche Entscheidung, ob das Kind darüber aufgeklärt wird, oder nicht.

Wenn Sie weitere Fragen zur Samen- oder Eizellenspende haben oder sich für eine IVF-Behandlung mit Spendersamen oder -eizellen interessieren, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Unsere Experten bieten umfassende Beratung und Unterstützung, um Ihnen auf Ihrem Weg zur Elternschaft zu helfen.

Kontakt

Wir freuen uns, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihrem Kinderwunsch zur Seite stehen zu dürfen! 

Vielen Dank!
Ihre Nachricht wurde übermittelt. Wir melden uns innerhalb von 24-48 Stunden bei Ihnen.
Oh nein! Da ist etwas schiefgelaufen.
Schreibe Sie uns bitte direkt eine E-Mail.